top of page
Für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander
-
Verbindlicher FinanzierungsplanDer Finanzierungsplan ist verbindlich. Von einzelnen Posten dürfen max. 20 % in einen anderen Posten verschoben werden.
-
UnterschriftOhne die rechtsverbindliche Unterschrift, kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.
-
Vorstellung und BerichterstattungDie Antragstellenden müssen bei der Vorstellung im Begleitausschuss persönlich anwesend sein. Die Antragstellenden müssen im Begleitausschuss über Ihr durchgeführtes Projekt berichten.
-
Können abgeschlossene Projekte rückwirkend bewilligt werden?Nein. Laut Lt. VV-BHO § 44 , Abs. 1 Bewilligungsvoraussetzungen, 1.3 gilt folgendes: Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Nur Projekte die sich in der Planung oder Ideensammlung befinden können beantragt werden.
-
Änderungen des ProjektsBei allen Änderungen des Projekts muss die Fach- und Koordinierungsstelle des Landkreises umgehend informiert werden. Alle weiteren Hinweise finden Sie, bei einer Bewilligung, im Zuwendungsbescheid. Der Verwendungsnachweis des Projekts ist bis zum 31.01. des Folgejahres beim Federführenden Amt postalisch einzureichen.
-
Wann ist Antragsfrist für neue Projekte?Die Antragsfrist ist aktuell immer der 31. Januar für die laufende Förderperiode.
-
GemeinnützigkeitEine bescheinigte Gemeinnützigkeit des Trägers ist die Grundvoraussetzung zur Antragsstellung.
-
Unterschriftsberechtigte PersonDie unterschriftsberechtigte Person muss zum beantragenden Träger gehören.
-
BankverbindungDas angegebene Konto muss zum antragstellenden Träger gehören.
-
Kontaktdaten der AnsprechpersonProjektleitung: Die Projektleitung muss für alle Rückfragen zur Verfügung stehen. E-Mail: Es muss gewährleistet sein, dass die E-Mails regelmäßig abgerufen werden, da wir hauptsächlich über dieses Medium mit den Projektpartnerschaften kommunizieren.
-
Enter your answer here
bottom of page