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  • Verbindlicher Finanzierungsplan
    Der Finanzierungsplan ist verbindlich. Von einzelnen Posten dürfen max. 20 % in einen anderen Posten verschoben werden.
  • Unterschrift
    Ohne die rechtsverbindliche Unterschrift, kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.
  • Vorstellung und Berichterstattung
    Die Antragstellenden müssen bei der Vorstellung im Begleitausschuss persönlich anwesend sein. Die Antragstellenden müssen im Begleitausschuss über Ihr durchgeführtes Projekt berichten.
  • Können abgeschlossene Projekte rückwirkend bewilligt werden?
    Nein. Laut Lt. VV-BHO § 44 , Abs. 1 Bewilligungsvoraussetzungen, 1.3 gilt folgendes: Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Nur Projekte die sich in der Planung oder Ideensammlung befinden können beantragt werden.
  • Änderungen des Projekts
    Bei allen Änderungen des Projekts muss die Fach- und Koordinierungsstelle des Landkreises umgehend informiert werden. Alle weiteren Hinweise finden Sie, bei einer Bewilligung, im Zuwendungsbescheid. Der Verwendungsnachweis des Projekts ist bis zum 31.01. des Folgejahres beim Federführenden Amt postalisch einzureichen.
  • Wann ist Antragsfrist für neue Projekte?
    Die Antragsfrist ist aktuell immer der 31. Januar für die laufende Förderperiode.
  • Gemeinnützigkeit
    Eine bescheinigte Gemeinnützigkeit des Trägers ist die Grundvoraussetzung zur Antragsstellung.
  • Unterschriftsberechtigte Person
    Die unterschriftsberechtigte Person muss zum beantragenden Träger gehören.
  • Bankverbindung
    Das angegebene Konto muss zum antragstellenden Träger gehören.
  • Kontaktdaten der Ansprechperson
    Projektleitung: Die Projektleitung muss für alle Rückfragen zur Verfügung stehen. E-Mail: Es muss gewährleistet sein, dass die E-Mails regelmäßig abgerufen werden, da wir hauptsächlich über dieses Medium mit den Projektpartnerschaften kommunizieren.
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